Hallo Pyromunitionsfans,
hier findet Ihr in Kürze eine Infoseite rund um das Thema Pyromunition, Leuchtmunition, Signalmunition, Platzpatronen und Schreckschuss.
Ist eine Schreckschusswaffe legal?

– Wenn die Schreckschusswaffe ein gültiges PTB Siegel ( Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) hat ist diese in Deutschland legal und ab 18 Jahren frei verkäuflich. Alle Schreckschusswaffen ohne dieses Siegel gelten nach dem Waffenrecht als „scharfe Waffen“ und somit als illegal. 

Darf ich eine Schreckschusswaffe mit mir führen?

– das Bedarf einem sogenannten „Kleinen Waffenschein“ welcher bei der örtlichen Behörde ab 18 Jahren, gegen eine Gebühr beantragt werden kann. Ohne diesen ins nur das „Verbringen“ der SSW in ungeladenem Zustand in einem geschlossenen Behälter erlaubt.

Darf ich pyrotechnische Munition ganzjährig verschießen?

– Ja, allerdings muss Du Dich auf einem befriedenden Besitz (eigenes Grundstück, oder Fremdgrundstück privater Natur mit Erlaubnis des Besitzers) befinden und die abgefeuerte Signalmunition darf die Grundstücksgrenze nicht verlassen!

Ist die Verwendung von Schreckschusswaffen und Pyromunition gefährlich/riskant?

– bei der sachgemäßen Verwendung der Produkte ist dies sogar noch sicherer als herkömmliche Pyrotechnik.

Was gibt es für pyrotechnische Munition und Signaleffekte? 
– Das Angebot reicht von Ratter und Pfeifpatronen bis hin zu Leuchtsternen, Cracklingsternen und mehrstufigen Effekten. Die Auswahl ist trotz der Nische der Produkte recht groß. Bitte beachtet beim Kauf das die Produkte in PM1 eingestuft sind. 
Darf ich den so genannten Vogelschreck (Pyroknallpatrone) kaufen und verwenden? 
– Wenn Sie z.B. ein Obst- oder Weinbauer sind, können Sie zur Vergrämung von Vögeln und Wild die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei allen anderen Personen ist die Verwendung von Pyroknallpatronen streng untersagt und wird nach dem Waffenrecht bestraft und verfolgt. Der Erwerb der Pyroknallpatronen darf nur mit MES (Munitionserwerbsschein) erfolgen. Die Knallpatronen sind in PM2 eingestuft. 
Beachtet bitte in Eurem eigenen Sinne die rechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Schreckschussmunition, Schreckschusswaffen und Pyrotechnik für Schreckschusswaffen.
Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen davon sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt. Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen.
Das Vertreiben von Vögeln (nur nach Genehmigung) sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind ebenfalls gestattet.
Besucht uns auch auf unserer Facebookseite:
gdpr-image
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie unserenDatenschutzrichtlinien zu.
Impressum